Feiertagsregelungen - Weihnachten 2024 und Neujahr 2025
Die Abfuhren der Restabfall-, Bio- und Papiertonnen und der gelben Wertstoffsäcke verschieben sich aufgrund der Weihnachtsfeiertage sowie am Neujahrstag. Die Feiertagsverschiebungen sind in den gültigen Abfuhrplänen 2024 / 2025 bereits berücksichtigt.
Bitte achten Sie darauf, dass die Abfallbehälter am veränderten Abfuhrtag den Mitarbeiter:innen der EBL ab 6 Uhr zugänglich gemacht werden. Die Papiertonnen (240 Liter) und die gelben Wertstoffsäcke müssen zur Abholung ab 6 Uhr am Straßenrand bereitgestellt werden.
Erster Weihnachtstag, Mittwoch, 25.12.2024 – wird vorgeholt
(Restabfall-, Bioabfall-, Papiertonnen, gelbe Wertstoffsäcke)
- Mittwoch, 25.12.2024 am Dienstag, 24.12.2024
- Dienstag, 24.12.2024 am Montag, 23.12.2024
- Montag, 23.12.2024 am Samstag, 21.12.2024
Zweiter Weihnachtstag, Donnerstag, 26.12.2024 – wird nachgeholt
(Restabfall-, Bioabfall-, Papiertonnen, gelbe Wertstoffsäcke)
- Donnerstag, 26.12.2024 am Freitag, 27.12.2024
- Freitag, 27.12.2024 am Samstag, 28.12.2023
Neujahr 2025 – Mittwoch, 01.01.2025 – wird nachgeholt
- Mittwoch, 01.01.2025 am Donnerstag, 02.01.2025
- Donnerstag, 02.01.2025 am Freitag, 03.01.2025
- Freitag, 03.01.2025 am Samstag, 04.01.2025
Fragen zu den gelben Wertstoffsäcken sind bitte an die Fa. VEOLIA Umweltservice Nord GmbH unter der Rufnummer 0800 0785600 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz) oder an de-info-luebeck@veolia.com zu richten.
Fragen zu den Rest-, Bioabfall und Papiertonnen beantworten die Mitarbeiter:innen der EBL unter der Rufnummer 0451 707600 (Mo. bis Do von 8 bis 17 Uhr, Fr. von 8 bis 16 Uhr) oder unter. Weitere Informationen sind auf der Internetseite unter www.entsorgung.luebeck.de zu finden.
Weihnachtsbaumabfuhr 2025 vom 06. bis 17. Januar 2025 können die Weihnachtsbäume (bis 2,5 Meter Länge) am Abfuhrtag der Biotonne gut sichtbar und abgeschmückt bis 6 Uhr an die Straße gelegt werden. Weihnachtsbäume, die auf privaten Grundstücken liegen, werden nicht mitgenommen!
Wenn keine Möglichkeit besteht, den Weihnachtsbaum zu lagern, nehmen die Kolleg:innen auf den Wertstoffhöfen diese auch vom 27.12.2024 bis 18.01.2025 kostenlos zu den bekannten Öffnungszeiten entgegen.
Das unerlaubte vorzeitige Herausstellen der gelben Wertstoffsäcke sowie die Ablagerung von fehl-befüllten gelben Wertstoffsäcke und anderer Abfallfraktionen stellt ein Verstoß gegen abfallrechtliche Vorschriften dar und wird mit einem Bußgeld geahndet.
Lübeck, 16. Dezember 2024