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Häufig gestellte Fragen zum Winterdienst

Der Winterdienst ist eine großräumige Mammutaufgabe der Gemeinden und Städte.

Die Verkehrssicherheit von Straßen und Wegen bei Schnee und Eis kann nur dann erreicht werden, wenn die Bürgerinnen und Bürger hierbei mithelfen. Dies ist in den Rechtsgrundlagen auch ausdrücklich so verankert.

Erfahrungsgemäß herrscht jedoch oftmals Unklarheit darüber, wer in welchem Umfang und in welcher Zeit zur Schnee- und Glättebeseitigung verpflichtet ist.

Die häufigsten Fragen und Antworten zum Winterdienst in Lübeck habe wir Ihnen hier zusammengestellt. Gern können Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch persönlich kontaktieren, damit keine Frage offen bleibt und wir alle sicher durch den nächsten Winter kommen.

Wo muss ich als Eigentümer überall Schnee und Eis entfernen?

In welcher Zeit muss Schnee geräumt und gestreut werden?

Was bedeutet der Begriff „anliegende Grundstücke“?

Welche Streumittel sind erlaubt?

Wohin mit dem Schnee nach starkem Schneefall?

Wer räumt und streut bei Alter, Krankheit und Ortsabwesenheit?

Was gibt es im Winter bei der Müllabfuhr zu beachten?

Was passiert, wenn nicht geräumt und gestreut wird?

Direktkontakt

Entsorgungsbetriebe Lübeck
Malmöstraße 22 | 23560 Lübeck

Service-Telefon 0451 707600

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