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Anschlussbeiträge

Anschlussbeiträge werden von Grundstückseigentümern bzw. Erbbauberechtigten für ein bebautes bzw. bebaubares Grundstück erhoben, das erstmalig an eine betriebsfertige öffentliche Entwässerungsleitung angeschlossen werden kann. Für die dafür entstandenen Vorteile ist die Hansestadt Lübeck, vertreten durch die Entsorgungsbetriebe Lübeck, gehalten, einen Anschlussbeitrag zu verlangen.

Der Anschlussbeitrag ist sozusagen die Eintrittskarte für die Nutzung der öffentlichen Entwässerungsanlagen der Hansestadt Lübeck für die Beseitigung des auf Ihrem Grundstück anfallenden Schmutz- und Niederschlagswassers.

Es handelt sich hierbei um Anlagen für die Grundstücksentwässerung. Diese sind nicht mit den Einrichtungen der Straßenentwässerung zu verwechseln, da deren Kosten im Rahmen des sogenannten Erschließungsbeitrages abgegolten werden.

Wir haben hier für Sie die wichtigsten Informationen nach der gegenwärtige Gesetzeslage und Satzungslage zu dem komplexen Thema zusammengestellt (Stand 01.01.2020).

Was ist der Anschlussbeitrag?

Wann wird der Anschlussbeitrag erhoben?

Was muss ich bezahlen?

Was ist ein Grundstück?

Wie wird die beitragspflichtige Fläche ermittelt?

Wie werden die Beitragssätze ermittelt?

Wie wird der Anschlussbeitrag für Schmutzwasser berechnet?

Wie wird der Anschlussbeitrag für Niederschlagswasser berechnet?

Wer muss den Anschlussbeitrag zahlen?

Wie oft wird der Anschlussbeitrag erhoben?

Wann muss der Anschlussbeitrag gezahlt werden?

Kann der Anschlussbeitrag auch gestundet werden?

Was passiert, wenn der Anschlussbeitrag nicht gezahlt wird?

Was kann ich veranlassen, wenn ich den Beitragsbescheid für unrichtig halte?

Auf welche rechtlichen Grundlagen stützt sich die Beitragserhebung?

Was sind Anliegerbescheinigungen über Anschlussbeiträge?

Wer kann mir in Beitragsfragen weiterhelfen?

Direktkontakt

Entsorgungsbetriebe Lübeck
Malmöstraße 22 | 23560 Lübeck

Service-Telefon 0451 707600

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Mo - Do 8 bis 16 Uhr Fr 8 bis 14 Uhr

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